Auf der ordentlichen Sitzung der Gesetzgebenden Versammlung unterstützten die Abgeordneten Änderungen der regionalen Investitionsgesetzgebung in Bezug auf die Einführung zusätzlicher Steuervergünstigungen für Investoren.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Wirtschaftsminister Sergej Kapralow vorgelegt.
Für Industrieunternehmen, die Investitionsprojekte auf Grundlage der abgeschlossenen Investitionsvereinbarung ausführen, wird ein reduzierter Steuersatz für die Vermögenssteuer in Höhe von 0,4 % und für Verkehrsteuer in Höhe von 0 % für die Dauer von 5 Jahren festgelegt werden.
Diese Änderung wird die Investitionstätigkeit der Industriebetriebe der Region anregen.
Eine weitere Neuerung wird die Bereitstellung zusätzlicher Präferenzen für ansässige Unternehmen sein.
«Im Zusammenhang mit der Gründung im nächsten Jahr des industriellen Technoparks «Sojus» werden Steuervorteile für die industriellen Technoparks in Form einer Senkung des Gewinnsteuersatzes von 20% bis 10 % eingeführt», sagte S. Kapralow.
Darüber hinaus erhalten die neu gegründeten Unternehmen, die Investitionsprojekte im Gesundheitswesen ausführen, das Recht, eine Investitionsvereinbarung abzuschließen. Diese Investoren können die Vorteile der Präferenzen in Form von Nullsätzen für die Vermögens- und Verkehrsteuer, die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 17% bis 13%.





